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2. Für mehr direkte Demokratie. Wir werden auf allen politischen Ebenen (Gemeinde, Land und Bund) Volksbegehren und Volksentscheide einführen zur Verbesserung der politischen Kommunikation zwischen den Regierenden und den Bürgern, zur Stärkung der Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürger und zur Kontrolle der Politiker zwischen den Wahlen. Wir werden uns dafür einsetzen, daß die in den meisten Bundesländern bestehenden Hemmnisse und Restriktionen für Volksbegehren und Volksentscheide, die dieses Instrument direkter Demokratie praktisch wirkungslos machen, abgebaut werden zugunsten großzügiger Regelungen, die eine tatsächliche Mitwirkung der Bürger am politischen Geschehen ermöglichen. Wir werden die Zahl der direkt vom Volk zu wählenden politischen Positionen, so weit praktikabel und politisch vernünftig, erhöhen (siehe Punkt 1). Wir wollen insbesondere die Direktwahl der Ministerpräsidenten der Länder und aller Oberbürgermeister, Bürgermeister und Landräte einführen, um diesen mehr Unabhängigkeit von den Parteien zu geben. Wir werden auch das Instrument des „Rückrufs“ von gewählten Politikern von ihrem Amt durch das Volk bei Amtsmißbrauch oder ersichtlicher Unfähigkeit einführen.
Wir werden den Bundestag auf höchstens 450 Mitglieder - das ist die Größe des Repräsentantenhauses in den drei mal so großen USA - reduzieren. Selbst wenn wir das derzeitige gemischte Wahlkreis-/Landeslistensystem beibehalten, sind die dann 225 Wahlkreise immer noch kleiner als in den USA. Wir werden darauf hinwirken, daß die Landtage auf maximal hundert Mitglieder verkleinert werden. Durch die Europäisierung der Politik hat sich die gesetzgeberische Kompetenz der Bundesländer immer weiter reduziert, wozu die Aufwertung des Landtagsabgeordneten zum voll und hochbezahlten Berufspolitiker mit allen Privilegien des Bundestagsabgeordneten (Pensionsberechtigung, Übergangsgeld etc.) in krassem Widerspruch steht. Wir werden darauf hinarbeiten, daß die Landtagswahlen auf einen einheitlichen Termin möglichst zur Mitte der Legislaturperiode gelegt werden, um die Lähmung der Bundespolitik durch die ständige Rücksichtnahme auf eventuelle Landtagswahlen zu beseitigen. Wir werden uns auch dafür einsetzen, daß die Kommunalwahlen, die in unserem politischen System inzwischen auch schon das Klima der Bundespolitik beeinflussen, auf einige wenige Termine gebündelt werden. Die föderale Struktur unseres politischen Systems muß sich anpassen an die durch die Wiedervereinigung Deutschlands und das Zusammenwachsen Europas entstandenen neuen Räume. Das Leistungsgefälle zwischen den kleinen und großen Bundesländern ist ungesund. Der Länderfinanzausgleich treibt inzwischen groteske Blüten und macht die Geberländer ärmer als die Empfänger. Die Zahl der Landesregierungen und Landesparlamente mit all ihrem Tross sind ein auf Dauer unbezahlbarer Luxus. Wir werden die Diskussion um die Neugliederung der Länder notfalls über Volksbegehren und Volksentscheide in Gang setzen, wenn sich die Politiker nicht von ihren liebgewordenen Pfründen trennen können. Wir halten die folgende Neugliederung für eine vernünftige Diskussionsgrundlage: Zusammenfassung von Saarland, Rheinland-Pfalz und Hessen zu einem Südwest-Staat. Zusammenfassung von Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen zu einem Nord-Staat, Zusammenfassung von Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, sowie von Sachsen- Anhalt mit Thüringen.Das gibt zusammen mit den Ländern Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen acht einigermaßen gleich große und leistungsfähige Länder.
Wir werden unser Steuersystem vereinfachen, indem wir die Vielzahl der nur noch für Experten durchschaubaren und für Steuerakrobaten nutzbaren Steuervergünstigungen abschaffen und damit die Möglichkeit für deutlich niedrigere Steuersätze schaffen. Brauchbare und durchgerechnete Modelle hierfür gibt es bereits seit langem, sogar in den Reihen der Bundestagsparteien, ihre Durchsetzung scheitert bisher an mangelndem politischem Mut und der Abhängigkeit der Parteien von den Interessenvertretern. Wir werden eine Negativ-Steuer einführen nach dem Beispiel der USA, d.h. Zuzahlung aus Steuermitteln bis zur Höhe eines ausreichenden Arbeitseinkommens, um Menschen in niedrig bezahlten Beschäftigungen den Anreiz zum Arbeiten und ein angemessenes Auskommen zu geben. Wir werden prüfen, ob im Zuge der von uns vorgesehenen Steuerreform die Notwendigkeit besteht, eine Minimum-Steuer für hohe Einkommen einzuführen, bei denen sich durch Verluste aus anderen Beteiligungen keine steuerpflichtigen Einkünfte ergeben. Wir werden die Wiedereinführung der Vermögenssteuer prüfen - bei gleichzeitiger Entlastung auf der Einkommenssteuerseite. Eine eventuelle Einführung würde nur über einen Volksentscheid erfolgen. Die Vermögensteuer ist am besten geeignet, den Verfassungsauftrag der „Sozialpflichtigkeit des Eigentums“ zu erfüllen. Wir werden eine Anhebung der Erbschaftssteuern für große Vermögen zur Diskussion stellen, um der immer weiter zunehmenden Konzentration von immer gößeren Vermögen in der Verfügung immer weniger Mitglieder unserer Gesellschaft entgegenzuwirken. Wir werden die zahllosen Bagatell- und Sondersteuern auf ihre Berechtigung und Funktionalität hin überprüfen und möglichst viele von ihnen abschaffen. Wenn wir eine Sondersteuer (wie z.B. den Solidaritätszuschlag) einführen, werden wir sie von vornherein mit einem Verfallsdatum versehen, so daß über ihre Verlängerung neu entschieden werden muß oder sie ausläuft. Wir werden den Einkommensteuertarif an die Inflationsrate anbinden, damit die Steuerzahler nicht durch inflationsbedingte Lohnerhöhungen in eine höhere Steuerprogressionsstufe hineingezogen werden. Wir werden alle Kapitalgewinne, also z.B. Aktienkursgewinne oder Immobilienwertsteigerungen, angemessen besteuern, wie das in anderen kapitalistischen Ländern durchaus üblich ist. Dabei sollen dem Eigenheim- oder Eigentumswohnungsbesitzer großzügige Freibeträge eingeräumt werden.
8. Für die Beschränkung politischer Macht durch das Verbot von mehr als zwei Amtsperioden hintereinander. Wir werden nach dem Beispiel des Amtes des Bundespräsidenten für alle politischen Ämter nur eine Wiederwahl zulassen, weil nur dadurch der für eine lebendige Demokratie notwendige Wechsel gewährleistet ist. Der Amtsinhaber-Bonus, der die Gefahr einer Verewigung im Amt mit sich bringt, erhält durch diese gesetzliche Beschränkung das notwendige Gegengewicht. Wir werden dieses Prinzip auf alle Ebenen ausdehnen, weil wir glauben, daß nur so neue Gedanken und frische Energien in die erstarrte Politik hineinkommen können. Eine erneute Bewerbung um dasselbe Amt soll nach einer Auszeit, deren Länge nach der Bedeutung des Amtes variiert, möglich sein. Wir werden prüfen, ob wir auch das Parteiengesetz dahingehend ändern können, die Wiederwählbarkeit für Parteiämter einzuschränken.
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